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Allgemeines 1

Krankmeldungen / Abmeldungen 4

Sprechzeiten und Termine 4

Konfliktklärungen und Beschwerdewege 6

Informationswege 5

Allgemeines

Materialien Gemeinschaftsschule

In dieser Liste (pdf-Datei) sind Materialien aufgelistet, welche die Schülerinnen und Schüler in der Gemeinschaftsschule benötigen.
Die angeschafften Materialien können in allen Jahrgangsstufen weiter benutzt werden.

Die Liste wird überarbeitet und dann so bald wie möglich wieder online gestellt.

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Krankmeldungen / Abmeldungen

Wie und wo melde ich mich, wenn mein Kind krank ist?

Die Krankmeldung erfolgt grundsätzlich bei der Klassenlehrerin/ beim Klassenlehrer. Das Nähere hierzu wird bei der Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend) geregelt. Ggf. entsprechend nachhaken.

In Ausnahmefällen kann die Krankmeldung auch über die Nummer des Schulsekretariats: 07391-7092-0 erfolgen. In einem solchen Fall ist auch eine Krankmeldung per Mail möglich: sekretariat@laengenfeldschule.de. Alle Krankmeldungen immer so frühzeitig wie möglich bekanntgeben.

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Ab wann wird eine schriftliche Entschuldigung benötigt?

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Benachrichtigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tage nachzureichen. Bitte immer an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer adressieren (s. jeweilige Mail-Adresse auf der Homepage, unter „Kollegium“). Alles Nähere regelt im Einzelfall die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer.

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Wird ein ärztliches Attest benötigt?

Im Normalfall wird kein ärztliches Attest eingefordert. Sie übernehmen durch die schriftlichen Entschuldigungen die Verantwortung für die Krankmeldung Ihrer Kinder. Ein ärztliches Attest wird dann notwendig, wenn z.B. für längere Zeit eine Teilnahme am Sport aufgrund einer Verletzung nicht möglich ist oder in begründeten Ausnahmefällen (häufiges Fehlen/ Glaubwürdigkeit der Entschuldigungen/ ….).

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An wen wende ich mich, wenn ich mein Kind aufgrund dringlicher Termine vom Unterricht abmelden muss / möchte?

Grundsätzlich immer an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer. Bei Beurlaubungen vom Unterricht bei mehr als zwei Tagen muss immer der Antrag schriftlich über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer an die Schulleitung gerichtet werden. Erst mit einer schriftlichen Genehmigung der Schulleitung ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich. Bitte bedenken Sie, dass bei nicht genehmigten außergewöhnlichen Fehlzeiten (z.B. vorzeitiger oder verlängerter Urlaub) das Fehlen an das Ordnungsamt der Stadt Ehingen gemeldet wird und entsprechend geahndet wird.

Das notwendige Antragsformular für eine Beurlaubung Ihres Kindes erhalten Sie im Sekretariat.

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Sprechzeiten und Termine

Wann ist die Schule/ die Schulverwaltung / das Schulsekretariat erreichbar?

Montag bis Freitag, 7.00 bis 12.00 Uhr, und 13.30 bis 16.00 Uhr, ausgenommen Mittwoch- und Freitagnachmittag.
Ggf. Mail an sekretariat@laengenfeldschule.de

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Wann und wie kann ich die zuständigen Lehrerinnen / zuständigen Lehrer erreichen?

Die Lehrerinnen und Lehrer sind grundsätzlich an den Schultagen über die Schulnummer 07391-7092-0 oder über die dienstliche Mailadresse erreichbar (siehe hierzu unter „Kollegium“ die Lehrerliste auf der Homepage der Schule).

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Gibt es regelmäßige Elterngespräche?

Ja. Bitte informieren Sie sich dbzgl. bei der Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer.

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Wann finden Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) statt?

Zwei Klassenpflegschaftssitzungen finden jährlich in jeder Klassenstufe statt. In der Regel gibt es eine gemeinsame Einführung mit übergreifenden Themen für alle Klassen. Im Anschluss werden Themen der Klasse in der Elternpflegschaft der Einzelklasse vertieft. Bedarfsorientiert gibt es weitere Klassenpflegschaftssitzungen, die thematisch (z.B. Berufsorientierung, Präventionsangebote etc.) oder situativ (z.B. längere Vertretungssituationen in der Klasse etc.) angesetzt werden.

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Konfliktklärungen und Beschwerdewege

Was mache ich, wenn mein Kind von Problemen (Streitereien etc.) in der Schule berichtet?

Grundsätzlich ist hier immer die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer einzubeziehen. Bitte immer sehr frühzeitig und unmittelbar Kontakt aufnehmen. Gemeinsam mit Ihnen und ggf. den weiteren Kolleginnen und Kollegen, die in der Klasse unterrichten, wird dann nach einer schnellen und wirksamen Lösung gesucht.

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Was mache ich, wenn ich den Eindruck habe, dass sich mein Kind unwohl in der Schule fühlt?

Bleiben Sie im Gespräch mit dem Kind und beobachten Sie die Situation. Gleichzeitig gilt auch hier die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer als Erstansprechpartnerin / als Erstansprechpartner. Bitte hier auch frühzeitig informieren.

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Was mache ich, wenn ich den Eindruck habe, dass mein Kind in eine Mobbingaktion verwickelt ist?

Bei Mobbingverdacht bitten wir um eine umgehende Rückmeldung an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer. Diese / Dieser wird dann die Schulsozialarbeit und die Schulleitung umgehend einbeziehen. Gemeinsam mit Ihnen wird dann kurzfristig besprochen, wie eine tragfähige Lösung für Ihr Kind aussehen kann. Es gilt: Frühzeitige Reaktionen sind in diesem Bereich sehr wirksam!

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An wen wende ich mich, wenn ich mit Maßnahmen und dem Vorgehen von Lehrerinnen und Lehrern unzufrieden bin und wenn ich dbzgl. Kritik vorbringen möchte?

Grundsätzlich gilt auch hier: Die betroffene Kollegin / der betroffene Kollege muss über die eigene Sichtweise unterrichtet werden. Sowohl die Kollegin / der Kollege wie auch Sie als Eltern können zudem gemeinsam mit der Schulleitung nach einer Lösung für den Konflikt suchen. In diesem Fällen gibt es immer die Möglichkeit für kurzfristige Terminvereinbarungen.

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An wen wende ich mich, wenn ich mit Maßnahmen und dem Vorgehen der Schule (als Institution / der Schulleitung) nicht einverstanden bin?

Grundsätzlich wollen wir diese Fragen immer vor Ort lösen: Erstansprechpartner ist die Schulleitung. Von der Schulaufsicht ist das Staatliche Schulamt Biberach, im Fall der Längenfeldschule, Frau Schulamtsdirektorin Goller, zuständig. Das Schulamt wird immer eine Lösung vor Ort in Ehingen suchen und kann in Fällen, in denen keine Lösung vor Ort möglich ist, klärend vermitteln.

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An wen wende ich mich, wenn ich Kritik an der Ausstattung der Schule, an baulichen Maßnahmen etc. habe?

Für alle baulichen Fragen und für Belange der materiellen / sachlichen Ausstattung der Schule ist der Schulträger – die Stadt Ehingen – vertreten durch die zuständigen Ämter und den Bürgermeister, Herrn Wolf, zuständig und verantwortlich.

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Informationswege

Wo finde ich Informationen zum Schulalltag?

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage: laengenfeldschule.de

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Wo finde ich Informationen zum Schultyp und zu inhaltlichen Fragestellungen?

Auf der Homepage der Schule.

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Wo kann ich mich über die Terminplanung der Schule informieren?

Auf der Homepage wird ein immer aktuell gepflegter Kalender geführt. Er vereint alle Kategorien (Schultermine / Prüfungen / Termine des Kollegiums).

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Wo finde ich alle relevanten Kontaktdaten der Schule?

Auf der Homepage der Schule.

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An wen wende ich mich bei Fragen und Problemen zur Lern- und Kommunikationsplattform DiLer?

Auf unserer Schulhomepage unter dem Menü "Gemeinschaftsschule - DiLer" gibt es zahlreiche Informationen und Links zum Umgang mit DiLer.
Bei speziellen Fragen und Problemen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Ebenso ist der Kontakt über die DiLer-Anmeldeseite unter "mehr - DiLer Manager kontaktieren" möglich.

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Längenfeldschule Ehingen

Gemeinschaftsschule
Wittumweg 21
89584 Ehingen (Donau)

Telefon: 07391/7092-0
Fax: 07391/7092-22
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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